Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.
Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen oder OP-Berichte. Sie brauchen für die physiotherapeutische Behandlung kein Handtuch mitbringen, bei uns erhält jeder Patient ein eigenes Laken. Falls Sie Interesse haben an unserem Gerätetraining bringen Sie bitte Hallenschuhe mit sauberer und heller Sohle mit und ein Handtuch für die Geräte.
Kostenübernahme: Wir helfen gerne weiter
Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 09441 56 32.
Terminabsage
Jeder kann einmal verhindert sein. Wir versuchen ihre Wünsche in der Termingestaltung zu berücksichtigen. Bitte helfen sie uns, indem sie uns früh genug darüber informieren wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können in Rechnung gestellt werden. Denn der Therapeut steht ausschließlich für Sie, in der terminierten Zeit zur Verfügung und ist bei kurzfristigen Terminausfall nicht anderweitig einsetzbar. (Bitte haben Sie Verständnis dafür das wir Terminabsagen nur persönlich oder per Telefon entgegennehmen können, eine Terminabsage per Email kann nicht berücksichtigt werden.)
Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Wir bitten Sie auch immer mindestens fünf Minuten vor Therapiebeginn in der Praxis zu sein, damit Sie Ihre vollständige Behandlungszeit zur Verfügung haben.
Verlängerung der Behandlungzeit: Wir bieten mehr Service
Die Erstattung der physiotherapeutischen Behandlungen durch die Krankenkassen ermöglichen nur eine Behandlung von maximal 20 min. In dieser Zeit sind alle administrativen Aufgaben inklusive. Für eine ganzheitliche und individuelle Behandlung bleibt hierfür kaum Zeit. Wir haben uns deshalb entschlossen bei Bedarf den Behandlungstakt auf 30 min zu erhöhen. So bleibt neben den organisatorischen Aufgaben genügend Zeit für eine kompetente und gezielte Therapie am Patienten.
Um diese zusätzliche Behandlungzeit zu ermöglichen ist eine private Zuzahlung (zusätzlich zur gesetzlichen Rezeptgebühr) notwendig.
Verordnungen gesetzlicher Krankenversicherungen
Verordnungen über Heilmittel, hier Physiotherapeutische Leistungen, unterliegen dem gesetzliche Heilmittelkatalog vom 01. Juli 2011, der eine Vielzahl zu beachtender Regeln enthält.
Für Sie ist hierbei wichtig zu beachten: